AnGeWaNt nimmt die Frage nach den Eigentumsrechten an Maschinendaten ins Visier

AnGeWaNt nimmt die Frage nach den Eigentumsrechten an Maschinendaten ins Visier

Da die Frage nach den Eigentumsrechten die Umsetzung der hybriden Geschäftsmodelle beeinflusst, lässt das Projektteam jetzt auch grundsätzliche rechtliche Fragen prüfen und wird die Ergebnisse in den nächsten Wochen an dieser Stelle präsentieren.

Maschinendaten und hybride Geschäftsmodelle

Die Anwenderfirmen im Projekt AnGeWaNt verfeinern derzeit ihre hybriden Geschäftsmodelle und prüfen die Auswirkungen der zukünftigen Unternehmenswelt auf interne Organisationsprozesse und die individuelle Arbeitswelt. Dabei wird in dieser Umsetzungsphase immer deutlicher, dass auch die Nutzung der Maschinendaten, als Rohinput für die hybriden Geschäftsmodelle, zur rechtlichen Neubewertung der Kundenbeziehungen führt. Die Frage „Wem gehören die Maschinendaten“ nachdem die gekaufte Maschine in das Eigentum des Kunden übergegangen ist, ist rechtlich eindeutig: Sie gehören dem Kunden, auch wenn dieser von der Datenanalyse durch den Hersteller erheblich profitieren könnte. Daher müssen vertragliche Anpassungen und kundenorientierte Kommunikationsstrategien mitgedacht werden.

Analyse durch Rechtsanwalt

Diese DSGVO-relevante Ausgangslage werden wir seitens des  AnGeWaNt-Projekt-Teams von einem sachverständigen Rechtsanwalt beleuchten lassen und die Ergebnisse anschließend hier präsentieren. Vor diesem Hintergrund können mittelständische Unternehmen, die ihre Geschäftsmodell digitalisieren wollen, auf einer belastbaren Rechtsexpertise aufsetzen und die richtige rechtliche Weichenstellung in ihren Vertragsbeziehungen einleiten. Diese Expertise wird voraussichtlich Ende Februar 2021 an dieser Stelle vorgestellt

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